Hüpfburg Himmel bietet für die Besitzer und Betreiber von Hüpfburgen die geforderte Jahreshauptinspektion nach DIN EN 14960 an. Der Betrieb von aufblasbaren Spielgeräten, wie beispielsweise Hüpfburgen, unterliegt auch Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherheit der Nutzer. Diese Verpflichtungen müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und normativen Prüfvorgaben erfüllt werden. Daher ist der Betreiber von aufblasbaren Spielgeräten, sei es die Gemeinde, Vereine, private Veranstalter oder Vermieter verantwortlich, sicherzustellen, dass diese Prüfungen jährlich und von qualifizierten Prüfern, durchgeführt werden.
Beispiele für aufblasbare Spielgeräte umfassen Hüpfburgen, Hüpf-Rutsch-Kombinationen, Mehrzweck-Spielcenter, Hindernisparcours, aufblasbare Rutschen und ähnliche Konstruktionen, die ein Gebläse zur kontinuierlichen Befüllung verwenden.
Die Prüfung wird von unserem qualifizierten Spielplatzprüfer gemäß DIN 79161 durchgeführt. Unsere langjährige Erfahrung garantiert die hohe Qualität und Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen. Durch unsere eigen entwickelte Prüfdatenbank, dokumentieren wir die Prüfergebnisse sorgfältig und generieren Ihnen den Inspektionsbericht.
Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten und die Details Ihrer Prüfung zu besprechen. Unser engagiertes Team steht Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre aufblasbaren Spielgeräte den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und Sie sich auf sicheren Spielspaß verlassen können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und darauf, mit Ihnen zusammenzuarbeiten.
Unsere Prüfungsdienstleistungen sind flexibel und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Wir bieten Ihnen zwei praktische Optionen: